Digitale Volumen-Tomographie
Mit der Digitalen Volumen-Tomographie (DVT) steht Ihnen in unserer Praxis das modernste Schnittbildverfahren in der HNO-Heilkunde zur Verfügung. Kleinste Knochenstrukturen des Schädels können damit dreidimensional und in extrem hoher Auflösung dargestellt werden.
Die DVT liefert gestochen scharfe Aufnahmen von bisher nicht gekannter Qualität vor allem bei der Abklärung von Erkrankungen der Nasennebenhöhlen und des Mittel- und Innenohres. Auch zur Planung plastisch-ästhetischer Eingriffe und der "Sleep Surgery“ (Chirurgie des Schnarchens und der Schlafapnoe) steuert die DVT diagnostisch wertvolle Befunde bei.
Gleichzeitig ist die Strahlenbelastung einer DVT um ein Vielfaches geringer als die bei einer konventionellen Röntgenaufnahme oder einer Computertomographie.
Ähnlich wie bei der Computertomographie dreht sich bei einem DVT eine Röntgenröhre um den Patienten. Da die DVT speziell für die Untersuchung des Kopfes konstruiert ist, kommen hier aber kleinere Mess-Systeme und eine ganz auf die diagnostisch zu beurteilende Region konzentrierte Strahlenführung (sog. „cone beam“) zum Einsatz. Dafür muss der Patient nicht in einer engen und lauten Röhre liegen. Vielmehr findet die Untersuchung im Sitzen statt; sie dauert nur etwa zwei Minuten und geht ohne Lärm einher. Diese „offene“, leise Untersuchung und die kurze Dauer sind besonders günstig für die Untersuchung von Kindern oder Patienten mit Angstzuständen oder Lärmempfindlichkeit. Auch die relativ geringe Strahlenexposition ist selbstverständlich ein ganz wichtiges Argument für den Einsatz der DVT-Technik.
Die Privaten Krankenversicherungen erstatten in aller Regel die Kosten. Gesetzlich versicherten Patienten bieten wir die Untersuchung als sog. Selbstzahlerleistung an, d.h. die Kosten für diese Untersuchung müssen selbst getragen werden. Die Abrechnung erfolgt bei Selbstzahlern nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) mit einem niedrigeren Steigerungsfaktor; dies ergibt einen Betrag von ca. 250.- Euro.
Medizinische Behandlungen, deren Kosten Sie nicht erstattet bekommen, können Sie übrigens steuerlich absetzen!